Bedingungen mietweiser Überlassung

  1. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der Übergabe bzw. der angezeigten Bereitstellung (ohne Betriebsstoffe) an Abholer oder Frachtführer; es endet mit fristgerechter Rückgabe bzw. Rücksendung auf Vermieterlager, jedoch nicht vor Ablauf notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten.
  2. Versand ab und auf Vermieterlager erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters, der auch Kosten besonderer Verpackung und gewünschter Versandart trägt.
  3. Mietentgelte sind zuzüglich MwSt im Vertrag pro 8 Stundentag festgelegt. Bei Überschreitung dieser Tagesarbeitszeit erfolgt Berechnung eines 2. Tages, bei mehr als 16 stündigem Arbeitstag, eines 3. Tages. Rechnungen können auch für Teilfristen erstellt werden.
  4. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Säumnis wird der Mieter mit Tagesbankzinsen belastet. Zusätzlichen Schaden trägt der Mieter gesondert. Fristlose Kündigung ist möglich und Fälligkeit aller Ansprüche des Vermieters tritt ein, wenn der Mieter mit fälliger Zahlung länger als 10 Tage nicht begleicht oder fälligen Wechsel nicht  einlöst oder Zahlungen einstellt. Bei entsprechender Mietdauer kann der Vermieter Vorauszahlung bis zur Höhe von 5  Mietwochen fordern. Aufrechnung gegen Mietentgelt oder Nebenkosten ist ausgeschlossen.
  5. Verwendung der Mietsache im Interesse oder Auftrag dritter Personen ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter tritt jedoch mit Beginn des Mietvertrags seine Ansprüche gegen Dritte aus solcher Verwendung an den Vermieter ab und verpflichtet sich, Anschriften solcher Personen und Belege für die Höhe seiner Ansprüche jeweils sofort  dem Vermieter zu benennen. Abtretung hat zur Folge, dass der Vermieter zum Einzug bei der dritten Person bis zur  Höhe der eigenen Ansprüche berechtigt ist.
  6. Mietgegenstände hat der Mieter bei Übergabe sofort, bei Zahlung ohne Verzug zu prüfen. Unterbliebene Rüge bedeutet Vollständigkeit und Eignung für Vertragsgebrauch. Schadenseintritt nach Übergabe hat der Mieter sofort zu melden und soweit er den Schaden zu vertreten hat, sofort auf eigene Kosten zu beheben. Überbeanspruchung ist unstatthaft.  Wartung und Pflege, Beachtung der Betriebsanleitung, tägliche Ölstandskontrolle, Ölwechsel, Schmierung ist dringend  Bei Reparatur sind nur Originalersatzteile auf Kosten des Mieters zulässig. Der Mieter versichert die Geräte  gegen alle Risiken. Für etwaige in Ausfallzeiten der Geräte und Folgeschäden eintretende Verluste oder sonstige Nachteile  des Mieters haftet der Vermieter nicht.
  7. Rückgabe der Mietsache hat in einwandfreiem Zustand zu erfolgen, bei Vermeidung kostenpflichtiger Instandsetzung. Erforderliche Fremdarbeit stellt der Vermieter mit einem Aufschlag von 10% in Rechnung. Nach Wahl des Vermieters hat der Mieter auf seine Rechnung festgestellte Mängel im Einvernehmen mit dem Vermieter zu beheben. Pfändungen  der Mietsachen und ähnliche Hinwirkungen hat der Mieter sofort zu melden. Bei Unmöglichkeit der Rückgabe hat der  Mieter Wertersatz zu Ieisten, jedoch das Mietentgelt bis zum Wertersatz weiter zu entrichten. Der Vermieter kann die  Mietsache zur Geschäftszeit stets besichtigen.
  8. Lieferung von Waren, insbesondere von Ersatzteilen an den Mieter erfolgt nach Listenpreisen und obigen Bedingungen stets unter dem Vorbehalt des Eigentums bis zur vollständigen Bezahlung alter Verbindlichkeiten.
  9. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden und Erklärungen nicht ausdrücklich befugter

Personen sind nicht wirksam. Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung hat keinen Einfluß auf die Gültigkeit der übrigen    Bestimmungen.

  1.  
    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Mieters bzw. Käufers: Untermünkheim.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können, ist das Amtsgericht                  Schwäbisch Hall ohne Rücksicht auf Art und Höhe des Streitgegenstandes, soweit gesetzlich zulässig.

Maschinenbruchversicherung für Mietgeräte

Für den Fall eines Schadens an unseren Mietgeräten ist es für den Kunden ratsam, eine entsprechende Versicherung abzuschließen  (siehe Ziffer 6 unserer Mietbedingungen). Da Sie als Kunde oftmals nicht kurzfristig eine solche Versicherung abschließen  können, haben wir uns (auf Anregung unserer Kunden) entschlossen, Ihnen für unsere Mietgeräte eine Maschinenbruch versicherung anzubieten.

Vielen Dank für Dein Interesse. Gerne werden wir uns bei Dir melden.